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Carsharing gehört längst zum Alltag vieler Pendler, Stadtbewohner und Gelegenheitsfahrer. Ein Auto nutzen, ohne es zu besitzen – das spart Fixkosten und schafft Flexibilität. Doch wer haftet eigentlich bei einem Unfall? Und welche Kosten bleiben am Ende doch hängen? Gerade weil beim Carsharing mehrere Parteien beteiligt sind, lohnt sich ein genauer Blick auf den Versicherungsschutz.
Wie ist man beim kommerziellen Carsharing versichert?
Bei Anbietern wie ShareNow, Miles oder stadtmobil sind die Fahrzeuge grundsätzlich haftpflicht- und vollkaskoversichert. Nutzer benötigen keine eigene Kfz-Versicherung. Kommt es jedoch zu einem selbst verschuldeten Schaden, greift meist eine Selbstbeteiligung. Diese liegt je nach Anbieter häufig zwischen 500 und 1.500 Euro. Wer das Risiko reduzieren möchte, kann bei vielen Anbietern ein Zusatzpaket buchen.
Was passiert bei einem Unfall?
Die Haftpflichtversicherung des Anbieters reguliert Schäden am Unfallgegner.
Schäden am Carsharing-Fahrzeug selbst übernimmt die Vollkasko – abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Wichtig: Grobe Fahrlässigkeit oder Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen können den Versicherungsschutz einschränken.
Gilt meine eigene Kfz-Versicherung beim Carsharing?
In der Regel nicht. Beim kommerziellen Carsharing läuft alles über den Anbieter. Eine private Kfz-Versicherung spielt hier keine Rolle.
Was ist beim privaten Carsharing zu beachten?
Wer das eigene Auto über eine Plattform teilt, hat zwei Möglichkeiten:
1. Versicherung über die Plattform
In diesem Fall greift während der Vermietung die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung des Plattformbetreibers. Die eigene Schadenfreiheitsklasse bleibt unberührt.
2. Eigene Kfz-Versicherung nutzen
Dann sollte unbedingt eine Vollkaskoversicherung bestehen und der Fahrerkreis entsprechend offen geregelt sein. Kommt es zu einem Schaden, wird die eigene Schadenfreiheitsklasse belastet – was langfristig höhere Beiträge bedeutet.
Was passiert mit meiner Schadenfreiheitsklasse, wenn ich ganz auf ein eigenes Auto verzichte?
Wer das eigene Fahrzeug abmeldet und auf Carsharing umsteigt, kann seine Schadenfreiheitsklasse in der Regel bis zu sieben Jahre (bei manchen Versicherern sogar länger) behalten. Danach verfällt sie und ein späterer Wiedereinstieg erfolgt wie bei einem Neueinsteiger.
Fazit: Carsharing spart Kosten – doch im Schadensfall entscheidet die Vertragsgestaltung über das finanzielle Risiko. Ob als Nutzer oder als Vermieter des eigenen Fahrzeugs: Transparenz beim Versicherungsschutz schützt vor unerwarteten Belastungen. Wer regelmäßig teilt oder vermietet, sollte prüfen, ob Selbstbeteiligung, Fahrerkreis und Absicherung zur eigenen Situation passen.